One-Stop-Shop (OSS)
Was ist der "One-Stop-Shop"?
Findet ein Verkauf an Endverbraucher aus anderen europäischen Ländern statt, muss der Umsatzsteuersatz des Lieferlandes verwendet und die Steuer vor Ort entrichtet werden.
Um diesen Vorgang zu vereinfachen, wurde der europäische One-Stop-Shop (OSS) geschaffen. Unternehmen können ihre innergemeinschaftlich erwirtschaftete Umsatzsteuer zentral im Heimatland abführen - in Deutschland beispielsweise beim BZSt.
» Erfahre mehr über das One-Stop-Shop-Verfahren
In diesem Artikel erklären wir dir, wie du rechtskonforme Belege generieren kannst, wenn du das One-Stop-Shop-Verfahren verwendest.
Worauf muss achten, wenn ich das OSS-Verfahren verwende?
Neben der gesonderten Abführung der innergemeinschaftlich erwirtschafteten Umsatzsteuer, gibt es auch bei der Rechnungsstellung Vorschriften:
- Auf Rechnungen & Gutschriften muss die Verwendung des OSS-Verfahrens ersichtlich sein
- Der Umsatzsteuersatz muss dem des Landes des Leistungsempfängers entsprechen und auf dem Belegen notiert werden
Nach der Einrichtung wird in der Steuerzeile von Rechnungen und Gutschriften auf die Verwendung des OSS-Verfahrens hingewiesen:

Wir verwenden sevdesk-Umsatzsteuerregeln um rechtskonforme Rechnungen & Gutschriften zu erstellen.
Wann handelt es sich um eine OSS-relevante Bestellung?
Bestellungen sind OSS-relevant, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- OSS wurde vor dem Import in den Einstellungen aktiviert
- Die Kleinunternehmerregelung ist nicht aktiv
- Das Lieferadressenfeld "Firma" ist leer (die Bestellung wird an einen Endkunden gesendet)
- Das Lieferland entspricht nicht dem Land deiner Geschäftsadresse
- Die Bestellung wird in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union geliefert
Wie werden OSS relevante Belege erstellt?
Um die Vorgaben (Angabe von "OSS" und Steuerrate des Lieferlandes) für Rechnungen und Gutschriften zu erfüllen, werden sevdesk-Umsatzsteuerregeln verwendet.
DEPENDANT
Wenn bereits Umsatzsteuerregeln in deinem sevdesk-Konto bestehen, werden diese verwendet, sofern sie alle der folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Name beginnt mit
OSSoderOne-Stop-Shop - Der Name beinhaltet den Ländercode des Lieferlandes (z.B.
FR) - Die UStVA-Feld Nummer entspricht
45 - Die Umsatzsteuerregel wurde für Rechnungen und Gutschriften aktiviert
Wenn keine passende Umsatzsteuerregel existiert, wird sie neu erstellt. Für Frankreich wird eine automatisch erstellte Umsatzsteuerregel beispielsweise OSS FR 20% USt. lauten.
Wenn du sevdesk-Umsatzsteuerregeln bearbeitest, synchronisiere deinen sevdesk-Account im Anschluss, damit deine Änderungen übernommen werden.
Wie werden OSS-Belege gebucht?
Da die verwendeten Umsatzsteuerregeln dem UStVA-Feld Nummer 45 zugewiesen sein müssen, wird die Umsatzsteuer nicht in der Zahllast deiner Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt.
sevdesk bietet derzeit keine Schnittstelle der Übermittlung von OSS-Einnahmen an. Diese müssen daher separat über das OSS-Meldeportal des Heimatlandes übermittelt werden.
Weiterführende Links
- sevdesk Hilfe: OSS Verfahren
- sevdesk Hilfe: Umsatzsteuerregelungen
- sevdesk Blog: One-Stop-Shop Verfahren: Das ist neu seit dem 1. Juli 2021
- Bundeszentralamt für Steuern: One-Stop-Shop, EU-Regelung
- European Commission: One Stop Shop